Muss man mit dem Elektrorad (Pedelec) Radwege benutzen?

Mit einem normalen E-Rad, das bis maximal 25km/h unterstützt darf und muss man Radwege benutzen, so wie jedes andere Fahrrad (dieser Typ E-Rad gilt nach StVO als normales Fahrrad).

Schnelle Elektrofahrräder gelten als Leichtkrafträder und dürfen innerorts nicht auf Radwegen gefahren werden – siehe Rechte und Pflichten hier.

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Wie schnell fährt ein E-Rad (Pedelec)?

Ein normales Elektrofahrrad fährt mit Unterstützung maximal 25km/h, ab dann schaltet der Motor sich ab. Höhere Geschwindigkeiten werden dann nur noch per Pedalkraft erreicht. Es gilt nach StVO als Fahrrad. Schnelle E-Räder oder (auch „schnelle“ S-Pedelecs genant), unterstützen bis maximal 45km/h.

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Muss ich auf dem E-Rad (Pedelec) einen Helm tragen?

Auf einem normalen Elektrofahrrad (Unterstützung bis 25km/h) ist ein Helm keine Pflicht, es bleibt einem wie beim Fahrradfahren selbst überlassen einen Helm zu tragen oder nicht.

Nur für schnellere Modelle, deren Motor sich erst ab einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern abschaltet, ist je nach Betriebserlaubnis ein Helm erforderlich.

p.s.: Die Frage, ob das Tragen von Radhelmen den Verkehr sicherer macht, ist in der Vekehrspolitik und Forschung stark umstritten.

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