Verkehrsgerichtstag 2012 Empfehlungen zu E-Rädern (Pedelecs)

Letzte Woche hatte ich hier die anstehende Diskussion um Elektroräder beim Verkehrsgerichtstag (VGT) 2012 vorgestellt. Nun die Resultate des Workshops sind seit Freitag bekannt. Erfreulich ist, dass der Arbeitskreis IV fordert, E-Räder bis 25km/h Unterstützungsgrenze, mit 250W max. Nenndauerleistung weiter als Fahrräder zu behandeln. Das soll auch gelten, wenn die Räder eine Anfahrhilfe bis 6km/h haben. Ein Helm sei, wie auf dem klassischen Rad, zu empfehlen, ebenso eine Haftpflichtversicherung. Eine Helmpflicht wird jedoch nicht gefordert.

Auch von einer generellen Versicherungspflicht ist nicht die Rede, allerdings soll das Unfallgeschehen mit E-Rädern gesondert erfasst werden. Bei Häufung von Unfälle mit E-Rädern soll der Gesetzgeber eingreifen. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sollen übrigens nicht mit dem E-Rad fahren.
Schnelle E-Räder (mit Unterstützung bis maximal 45km/h) sollen in Zukunft wie Leichtkrafträder behandelt werden. Das bedeutet eine Helmpflicht soll eingeführt werden. Geeignete Helme sollen von der Industrie entwickelt werden.

Brücke für Fussgänger_innen und Radfahrende
Eine Brücke zur Rad fahrenden Zukunft war der VGT 2012 nicht, Foto: European Cyclist Federation

Fazit

Man kann sagen „noch mal gut gegangen“ . Die diskutierten Regelungen bleiben weit gehend so, wie sie waren. Das ist gut so.  Die Begrenzung auf 250W wird beibehalten, das wird einige in der Industrie ärgern, da es scheinbar für importierte Räder ein Problem sein kann. An sich würde die Begrenzung der Geschwindigkeit auch reichen, die Leistungsregulierung ist an sich unnötig.

Die Wunschforderung, die ich hier letzte Woche formuliert habe: Tempo 30 für alle! –  also dass der VGT im Sinne der Radfahrenden Tempo30 für Kraftfahrzeuge in Städten fordert und simultan die Unterstützungsgrenze für normale E-Räder von 25 auf 30km/h erhöht, ist dagegen nicht erhört worden. Schade.

Stattdessen wird weiter schwadroniert, die Radfahrenden sollen doch Helme tragen und sich versichern – nach dem Motto: Die gefährdeten sollen sich schützen, statt die Haupt-Gefahrenquelle (Tonnen schwere Autos mit Tempo 50+ in der Stadt) bspw. mit Tempo30 ins Visier zu nehmen.

Dieser Denkansatz ist leider immer noch die Norm und vom VGT war keine Änderung daran zu erwarten. Das muss von anderen kommen.

Der gesamte Text (hier zum Download):

EMPFEHLUNG Arbeitskreis VI
Pedelec, Segway, Bierbike : Lust oder Last?

1. Der Gesetzgeber wird aufgefordert zu regeln, dass Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem
elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt
ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit
progressiv verringert und beim Erreichen von 25 km/h oder beim Abbruch des Mittretens
unterbrochen wird, auch dann Fahrräder sind, wenn sie über eine Anfahr- oder Schiebehilfe
bis 6 km/h verfügen. Auch den Fahrenden dieser Pedelecs 25 wird das Tragen von
Fahrradhelmen und der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
2. Der Arbeitskreis stellt fest, dass Pedelecs für die Benutzung durch Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet sind.
3. Der Gesetzgeber wird aufgefordert zu regeln, dass schnelle Pedelecs mit einer Unterstützung der Radfahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h insbesondere in
Hinblick auf Fahrerlaubnisrecht, Helmtragepflicht und Zulassungsrecht als Kleinkrafträder zu behandeln sind. Die Industrie wird aufgefordert, hierfür zeitnah geeignete Helme zu entwickeln.
4. Der Arbeitskreis fordert die Bundesregierung auf, sich für die Beibehaltung der 250-Watt- Begrenzung in der neuen europäischen Betriebserlaubnisverordnung einzusetzen.
5. Die Beteiligung der Pedelecs an Verkehrsunfällen ist bei der Unfallaufnahme gesondert zu erfassen und wissenschaftlich auszuwerten. Sofern sich eine überproportionale Unfallbeteiligung ergibt, hat der Gesetzgeber kurzfristig erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
6. Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass Fahrzeuge, wie sogenannte Bierbikes, die offensichtlich überwiegend dem Alkoholkonsum und nicht der Fortbewegung dienen, einer Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Straßen bedürfen. Der Arbeitskreis fordert, eine bundeseinheitliche Verwaltungspraxis dazu zu schaffen.

 

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7 comments

  1. In Österreich gibt es die Grenze von 600 Watt Motorleistung für e-bikes,
    was auf Grund der gebirgigen Landschaft begründet erscheint und somit solche Fahrräder auch für Lastentransport als auch ohne Tretantrieb bei Invalidität ausreeicht. inOregon sind es 1000Watt!
    Somit sind solche e-bikes fürr die Stadt, als auch nähere Ugebung geeignete Fahrzeuge und entlasten die Strasse für den Autoverkehr.
    Dieses fragwürdige Konstrukt eines Pedalin System ist unnütz und bei
    Invalidität unbrauchbar, sogar hinderlich beim Aufsteigen, also wozu dann nütze.
    ;itmeinem selbstgebauten eckieok-roller habe ichmehrere tauseend Kilometer über Berg/Tal bei jedem Wetter zurückgelegt und ein Selbstbau war nötig um volle Fedeerung und große Batterie, als auch
    Lastentransport zu haben, denn vorne als hinten, ist an die 50kg zu transportieren:
    https://www.google.com/search?q=eckieok&oq=eckieok&aqs=chrome.0.69i59l2.6314j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8
    Handwerkzeug und Hofwerkstatt in wien22 genügen mir dazu, auch
    für Aluguss mittels Holzgas

  2. Hallo Herr Schulze,
    Danke für die angeführte Berechnung – man muss allerdings einschränken, dass die am Markt erhältlichen E-Räder bei Steigungen bereits heute mehr leisten, als die 250 Watt – auf einer Berganfahrt kommen schnell mal Dauerleistungen im Bereich von 400W zusammen.
    Das zeigt aber, dass die 250W „Nenndauerleistung“ ohnehin nur begrenzt relevant sind.
    Ich finde es auch sinnvoller, wenn die Geschwindigkeit begrenzt wird, nicht die Leistung – so wie es bei Kfz ebenfalls sein sollte.
    Beste Grüße
    e-Rad Hafen
    p.s.: Wenn sie möchten, können sie mir die Berechnungen etwas ausführlicher erläutern und wir könnten dazu hier im Blog einen Eintrag verfassen.

    1. Sehr geehrte Damen und Herren von e-Rad Hafen,

      gerne möchte ich Ihnen erläutern wie ich zu den Berechnungen gekommen bin. Als Erstes möchte ich Ihnen sagen, dass ich seit 2008 ein Pedelec mit einem 250 Watt Motor von Giant fahre. Da ich auch im Radfahrverein in einer Wandergruppe mit fahre, konnte ich auch sehr viele Erfahrungen sammeln.
      Man muss nun aber auch sagen, dass ich kein Leichtgewicht mit 150 Kg Lebendgewicht bin. Meine Ärzte rieten mir deshalb so viel wie möglich Fahrrad zu fahren. Ich wohne in Kassel und dort haben wir Berge wie im Allgäu. Die maximale Steigung, die es in unserer örtlichen Umgebung gibt, sind 22 %. Ich habe Steigungen die auf Verkehrsschildern mit 8%, 12%, 15% und 22% mit meinem Gewicht von 150 Kg plus 30 Kg Fahrrad,
      nicht mehr im 1. Gang bewältigen können. Das gab mir zu Denken und ich habe angefangen im Internet zu recherchieren. Ich bin dabei auf die Internet-Seite von „elfKW“ gestoßen. Unter dem Begriff „Technik-Support“ und dem darauf folgenden Begriff „Leistungsrechner“ bin ich darauf gekommen, warum ich solche Steigungen ab 8 %, nicht mehr rauf komme und absteigen muss, um zu schieben. Die zu erbringende Eigenleistung ist einfach zu hoch.
      Auch Pedelec´s mit einem Boschantrieb und 50 Nm Drehmoment, der in der Spitze, kurzfristig 750 Watt bringt, ist an Steigungen mit 12% überfordert.
      Ich habe in verschiedenen Forums mal angefragt, an welche Stellen man sich wenden kann, damit die Politiker, die solche Gesetze mit so niedriger Leistungsbeschränkung eingeführt haben, dazu bewegen kann, dass ab zu ändern. Selbst eine Mofa/Roller haben wesentlich mehr Leistung. So im Schnitt zwischen 3 bis 5 PS. In der AUDI Studie in welcher man ein Elekt.-BMX-Rad vorgestellt hat, wurde ein 3 PS- Elektromotor verbaut. Das wäre meiner Ansicht nach der Richtige Ansatzpunkt. Zumal man eine wesentlich höhere Antriebsleistung benötigt, um wie in der Audi-Studie gezeigt, seine eigene Wattleistung, die man selbst erbringen möchte, eingeben und speichern kann. Die restlich benötigte Wattleistung um eine Steigung zu bewältigen, steuert das System automatisch hinzu.
      Somit könnte man sich seine persönliche Dauerwattleistung beim Arzt ermitteln lassen, und damit wäre gewährleistet, dass man seinen Kreislauf niemals überlastet.
      Bei meinen Recherchen zum Kauf eines mit Elektromotor-Unterstützendem Fahrrades, ist mir aufgefallen, dass das zulässige Gesamtgewicht, viel zu gering ausgelegt ist. Kein Wunder, wenn man des Öftern mal liest, dass ein Rahmen oder eine Gabel gebrochen ist. Die Konstruktionen für Elektrofahrräder, müßten wesentlich stabiler ausgelegt werden.
      Vor allem dann, wenn man mit einem solchen Elektrofahrrad auch längere, mehrtägige Fahrradtouren unternehmen möchte.
      Aber da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz,
      weil Höheres Gesamtgewicht heißt auch, mehr Motorleistung.

      Ich möchte Ihnen nochmals danken, dass Sie mir auf meinen Kommentar geantwortet haben.
      Vielleicht kann man meine Gedankengänge, in dem Blog mit einfließen lassen.
      Ein Gedankengang noch zu den Geschwindigkeiten.
      Auf Fahrradwegen würden aus meiner Sicht, eine Geschwindigkeit
      von 25 Km/h ausreichend sein. Wenn man etwas schneller fahren möchte, sollte man auf die Straße ausweichen, so wie es die Rennfahrer in unserem Verein auch tun.

      Mit freundlichen Grüßen an Ihr Team,
      Harald Schulze

    2. Hallo Hr. Schulze,
      den elfkw Rechner habe ich mir gerade mal angesehen, das ist super praktisch!
      Die nächsten Tage ist Eurobike angesagt, aber danach kommt ein Artikel zur Leistungsbeschränkung und ich werde Ihre Beispiele darin nutzen.
      Melden Sie sich gerne weiter wenn Sie Ideen und Anregungen haben, oder etwas von Ihren Erfahrungen mitteilen wollen.
      Beste Grüße
      e-Rad Hafen
      p.s.: das mit dem geringen zulässigen Gesamtgewicht bei den meisten E-Rädern ist in der Tat ein echtes Problem. Zumal die Hersteller die Zahlen nicht immer gut kommunizieren und die Nutzer_innen damit im Dunkeln lassen.

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,
    dass die Experten des Verkehrsgerichtstages der ADFC-Position,
    EU-weit die Leistungsbegrenzung der Pedelecs bei 250 Watt zu belassen,
    kann ich geistig-Logisch nicht nachvollziehen.
    In den zwei aufgeführten Beispielen kann man deutlich erkennen,
    dass ein Pedelec mit 250 Watt Leistungsbeschränkung
    nur bedingt einsatzfähig ist.
    Steigungen von 10 % und darüber, sind mit einem Gesamtgewicht von 170 Kg,
    für einen normalen Radfahrer nicht zu bewältigen.
    Auch wenn das Gesamtgewicht nur 100 Kg beträgt,
    so liegt die aufzubringende Eigenleistung immer noch bei 308 Watt.

    Beispiele 1: Geschwindigkeit 10 Km/h | Gesamtgewicht =170 kg
    Angenommene Steigung = 18 %
    Ergebnis:
    Leistung für Steigung (Watt) = 834 W
    Leistung für Reibung (Watt) = 60 W
    Leistung für Luftwiderstand (Watt) = 7 W
    Nötige Leistung Gesamt (Watt) = 901 W
    (*170 Kg Angabe, ist die eines Fahrradherstellers)

    Eigenleistung : 901 Watt minus 250 Watt = 651 Watt.
    Welcher Radfahrer kann eine solche Eigenleistung von 651 Watt aufbringen ?

    Beispiele 2: Geschwindigkeit 10 Km/h | Gesamtgewicht =100 kg
    Angenommene Steigung = 18 %
    Ergebnis:
    Leistung für Steigung (Watt) = 491 W
    Leistung für Reibung (Watt) = 60 W
    Leistung für Luftwiderstand (Watt) = 7 W
    Nötige Leistung Gesamt (Watt) = 558 W

    Eigenleistung : 558 Watt minus 250 Watt = 308 Watt.
    Welcher Radfahrer kann eine solche Eigenleistung von 308 Watt aufbringen ? –
    Doch wohl nur Hochleistungssportler !
    (Quelle: Leistungsrechner von elfkw)

    Ich würde es begrüßen, wenn man sich bei der Festlegung von Leistungsbegrenzungen
    bei Pedelec´s, auf mathematische Berechnungen stützt,
    als auf irgendwelche Meinungsäußerungen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Harald Schulze

  4. Hallo David,
    die Räder haben bis 6km/h Anfahrhilfe ohne das man selbst in die Pedale treten muss. Die Tretkraftunterstützung geht bis 25km/h 😉
    Gruß

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