Beleuchtung
Streng genommen müssen Elektrofahrräder eine Dynamo betriebene Beleuchtung haben. Wer mit batteriebetriebenem Licht fährt, ist rechtlich nicht auf der sicheren Seite (diese ist nur bei Rennrädern bis 11 kg erlaubt). Batteriebetriebene Beleuchtung wird jedoch häufig geduldet.
Für schnelle E-Räder (S-Pedelecs) verhält es sich genau umgekehrt, hier ist eine batteriebetriebene Beleuchtung notwendig, ein Dynamo ist bei einem “Leichtkraftrad” nicht zulässig.
Auf jeden Fall notwendig für Beleuchtung am E-Fahrrad, aber auch am klassischen Fahrrad ist das Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamt (KBA). Zu erkennen ist es an einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer Zahlenfolge.
Musik in den Ohren
Es ist nach StVO grundsätzlich erlaubt, mit Kopfhörer während der Fahrt Musik zu hören, auch beim Elektrofahrrad. Die Lautstärke muss aber so sein, dass man den Verkehr noch hört.


